Eine Bremse für die Energie-Preise

Die enorm gestiegenen Kosten für Energie belasten sehr. Deshalb haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschlossen: Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom sind seit 1. März in Kraft. Sie gelten rückwirkend auch für Januar und Februar dieses Jahres und vorerst bis Ende 2023. Das bedeutet für KundInnen der Energieversorger: 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Stromverbrauchs erhalten sie zum Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. 80 Prozent des prognostizierten Gasverbrauchs werden auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt, bei Fernwärme auf 9,5 Cent. Die Begrenzung auf 80 Prozent soll dafür sorgen, dass die VerbraucherInnen Energie sparen.
Die Energieversorger müssen laut Gesetz ihre KundInnen informieren – über den Grundverbrauch des Haushalts, ihre Preise, die Gutschriften für Januar bis März und die neuen Abschläge ab April. Doch etliche Unternehmen haben schon angekündigt, dass sie diese Vorgabe nicht bis 1. März erfüllen können.
Wer keinen Direktvertrag mit einem Energieversorger hat, muss von seinem Vermieter informiert werden. Die MieterInnen sollen die Entlastung dann spätestens mit der Heizkostenabrechnung zurückbekommen. Das kann allerdings im Extremfall bis Ende nächsten Jahres dauern.
Die Verbraucherzentrale rät KundInnen mit Direktverträgen, die Informationen der Energieversorger genau zu prüfen, ihre Überweisungen anzupassen oder die abgebuchten Abschläge zu kontrollieren.
Detaillierte Informationen unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
Auf der Seite der Verbraucherberatung kann unter anderem der korrekte Abschlag für Strom, Gas und Fernwärme berechnet werden:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-das-ist-ihr-passender-abschlag-fuer-strom-gas-oder-fernwaerme-75669

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Gasnutzung in Privathaushalten. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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