Zuschüsse für Existenzgründer

Auch Geflüchtete, die beim Arbeitsamt gemeldet sind, können unter Umständen finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur erhalten, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Ob und welche Zuschüsse über die Arbeitsagentur möglich sind, lässt sich aber nur im konkreten Einzelfall im Gespräch mit der zuständigen Vermittlerin oder dem Vermittler klären. Dabei wird auch erklärt, welche Voraussetzungen Antragsteller mitbringen müssen, um Aussicht auf Förderung zu haben.
Entscheidend ist zunächst, ob ein potenzieller Unternehmensgründer Arbeitslosengeld bezieht oder ob er oder sie Bürgergeld erhält.
Für Bezieher(innen) von Bürgergeld, dem früheren ALG II, ist das Jobcenter zuständig. Dann besteht die Möglichkeit, ein „Einstiegsgeld“ zu erhalten.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16c.html
Der Zuschuss beträgt maximal 5000 Euro und wird höchstens zwei Jahre lang ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass das Projekt voraussichtlich genug Geld einbringt, um vom Bürgergeld unabhängig zu werden oder zumindest die Abhängigkeit zu verringern. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten, wenn das Projekt bereits angelaufen ist. Die Arbeitsagentur kann die Geschäftsgründung auch durch Darlehen oder Zuschüsse unterstützen – etwa um Räume anzumieten oder beispielsweise Computer anzuschaffen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/existenzgruendung
Wer früher erwerbstätig war und nun Arbeitslosengeld bezieht, kann sich bei der Arbeitsagentur um einen Gründungszuschuss bewerben, um in die Selbstständigkeit zu starten. Dafür muss man nachweisen, dass die Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist und man selbst die passenden Kenntnisse und Voraussetzungen für die Selbstständigkeit hat. Außerdem muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld noch 150 Tage bestehen. Dann wird das bisherige Arbeitslosengeld ein halbes Jahr lang um einen fixen Betrag aufgestockt. Für weitere neun Monate wird ein niedriger Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss für eine Existenzgründung.

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Das Jobcenter in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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