Studium: Vor der Uni zur Deutschprüfung

Geflüchtete dürfen in Deutschland grundsätzlich studieren. Vor allem, wer eine Asylberechtigung hat oder einen anderen sicheren Aufenthaltsstatus, hat gute Chancen. „Für dich gelten die gleichen Bedingungen wie für andere internationale Studieninteressierte“, heißt es dazu auf der Homepage des Bundesforschungsministeriums:
https://www.study-in-germany.de/de/studium-planen/besondere-lebensumstaende/studienangebote-fuer-gefluechtete/

Dort finden sich auch viele weitere Informationen.

Wenn Migranten an einer deutschen Universität studieren wollen, müssen sie meistens nachweisen, dass sie gut Deutsch sprechen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer über gute Englischkenntnisse verfügt, kann sich in einem internationalen Studiengang oder in speziellen englischsprachigen Aufbaustudiengängen einschreiben. Für ein ein- bis zweisemestriges Studium sind deutsche Sprachkenntnisse ebenfalls nicht erforderlich. Wer in Deutschland studieren möchte, sollte sich auf jeden Fall bei der nächstgelegenen Hochschule beraten lassen. Alle Unis haben ein Büro, das für internationale Studierende zuständig ist.
Ist Deutsch eine Voraussetzung für den gewählten Studiengang, müssen die Sprachkenntnisse mit anerkannten Prüfungen nachgewiesen werden. Das haben Kultusminister und Hochschulrektoren in einer Verordnung festgelegt. Dazu gehören neben dem Deutschen Sprachdiplom – Zweite Stufe (DSDII), der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) unter anderem auch, der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), wie die Kultusministerkonferenz auf ihrer Homepage mitteilt:
https://www.kmk.org/themen/deutsches-sprachdiplom-dsd/deutsche-sprachkenntnisse-fuer-den-hochschulzugang.html
Viele Unis bieten die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH an. Termine weiß das Akademische Auslandsamt der Wunschhochschule. Die Sprachprüfung TestDaF kann auch vom Ausland aus abgelegt werden, es gibt sie in mehr als 100 Ländern als papierbasierter und digitaler Test. Auf der TestDaF-Website (https://www.testdaf.de/de/) finden sich Prüfungsorte und -termine sowie Informationen über den Testaufbau und die Vorbereitungsmöglichkeiten.
In folgenden Fällen sind keine Sprachtests erforderlich: Studienbewerber haben ihr Abitur an einem deutschen Gymnasium gemacht; sie haben ein neues Goethe-Zertifikat (C2: Höheres Deutsches Sprachdiplom) oder sie haben die Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule bestanden.
Bewerber aus Nicht-EU-Ländern müssen außerdem prüfen lassen, ob ihre Hochschulzulassung anerkannt wird. Ist das nicht der Fall, besteht die Möglichkeit sich mit der Prüfung in einem speziellen Vorbereitungskurs für den Unizugang zu qualifizieren.
Weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen für Hochschulen:
https://studieren.de/auslaendische-studierende.0.html
Viele Infos über Studiengänge in Deutschland bietet auch die Seite des Deutschen Akademischen Austauschdiensts:
https://www2.daad.de/deutschland/studienangebote/international-programmes/en/

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www.tuenews.de

Eberhard Karls Universität Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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