Fasten im Ramadan: bei schwerer Krankheit aussetzen

Muslime in aller Welt fasten während des Ramadans von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Doch was tun, wenn sie in dieser Zeit schwer erkranken, einen Unfall erleiden oder operiert werden müssen? In der Tübinger Uniklinik können sie sich dann vom muslimischen Seelsorgeteam beraten lassen, das vom muslimischen Seelsorger Hazem Elgafari koordiniert wird. Elgafari weist darauf hin, dass lebenswichtige Medikamente auch während der Fastenzeit zu den Zeiten eingenommen werden müssen, die die Ärzte festgelegt haben – das Fasten könne nachgeholt werden. Im Islam schreibe der Koran vor, den Körper gesund zu erhalten. Deshalb gebe es auch Ausnahmen vom Fastengebot: So sind beispielsweise alte Menschen, kleine Kinder, Kranke, und Schwangere sowie Reisende von dem Fasten befreit. Sehr wichtig sei es auf jeden Fall, zu verhindern, dass die Gesundheit Schaden nimmt oder sich die Krankheit verschlimmert. Wie Elgafari sagt, berücksichtige das Personal die Wünsche muslimischer Patienten im Rahmen des Möglichen. Mehrere Krankenpfleger seien Muslime und damit gute Ansprechpartner. „Wir versuchen auf jeden Fall eine Lösung zu finden.“
Die ehrenamtliche muslimische Krankenhausseelsorge ist telefonisch und per Mail zu erreichen:
07071/29-87679
Hazem.Elgafari@med.uni-tuebingen.de

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Dekoration zum Ramadan. Foto: tünews INTERNATIONAL / Reem Al Sagheer-Kamel.

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