Rasen und Falschparken wird teurer – der neue Bußgeldkatalog

Zum 9. November 2021 ist ein neuer Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr in Kraft getreten. Dieser sieht beispielsweise bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um über 20 km/h in Ortschaften ein Bußgeld von 115 Euro vor, außerhalb von Ortschaften 100 Euro. Überschreitet man die Geschwindigkeit gar um mehr als 40 km/h, kostet dies in Ortschaften 400 Euro, außerhalb von Ortschaften 320 Euro. Ein zusätzliches Fahrverbot droht bei einer Überschreitung von mehr aus 30 km/h in Ortschaften und mehr als 40 km/h außerhalb von Ortschaften.

Beim Falschparken sieht der neue Katalog abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig. Wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert oder gefährdet werden, kommt ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hinzu. Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet jetzt 55 Euro.

Für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse auf der Autobahn drohen wie für das Nichtbilden einer Rettungsgasse Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

Auch das sogenannte „Auto-Posing“ soll nun wirksam geahndet werden: Für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren gibt es Bußgelder bis zu 100 Euro.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums unter: BMVI – Informationen zum neuen Bußgeldkatalog

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Der neue Bußgeldkatalog sieht bei vielen Vergehen höhere Geldstrafen vor. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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