Neue Regeln für Schulen und Kitas ab 19. April

In den Schulen in Baden-Württemberg gibt es ab Montag, 19. April, Wechselunterricht mit Testpflicht für alle Klassenstufen. Bei diesem Unterricht müssen die Abstände eingehalten werden und sicher sein, dass sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen. Das steht in der neuen Corona-Verordnung des Landes. Sie gilt bis 16. Mai. Wechselunterricht gibt es nur in Landkreisen, in denen sich weniger als 200 Menschen pro 100.000 EinwohnerInnen an drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb einer Woche neu mit dem Corona-Virus infizieren. Bei mehr als 200 Neuinfektionen in diesem Zeitraum gibt es ab dem übernächsten Tag Fernunterricht. Die SchülerInnen müssen dann wieder zu Hause lernen. Der Fernunterricht gilt nicht für die Notbetreuung der Klassen 1 bis 7, die Abschlussklassen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren. Auch beim Präsenzbetrieb und in der Notbetreuung müssen SchülerInnen und Lehrkräfte Corona-Tests machen. Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuung dürfen in Landkreisen mit mehr als 200 neu Infizierten pro 100.000 EinwohnerInnen an drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb einer Woche nur noch Notbetreuung anbieten.

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In der Pandemie-Situation sind Abstands- und Hygieneregeln in den Schulen das A und O. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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