Nach Weihnachten gelten neue Corona-Regeln

In Baden-Württemberg gibt es ab Montag, 27. Dezember, neue Corona-Regeln. Sie sollen verhindern, „dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen“, so das Staatsministerium.

Die Regeln im Einzelnen:

Zehn Geimpfte und Genesene dürfen sich in Innenräumen, 50 Geimpfte und Genese im Freien treffen. Schon wenn ein ungeimpfter Mann oder eine ungeimpfte Frau kommt, darf sich ein Haushalt nur mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Das gilt auch für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern in der Gastronomie. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden generell nicht mitgezählt.

Alle Erwachsenen ab 18 Jahren sollten in Innenräumen, in denen wie etwa beim Einkaufen oder im Öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2-Maske (oder KN95-, N95-, KF94- oder KF95-Maske) tragen.

Gastronomische Betriebe müssen zwischen 22.30 und 5 Uhr schließen. Nur in der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr.

Ausnahmen von der 2G-plus-Regel (also: geimpft, genesen plus Test) gibt es nur für Menschen die seit nicht mehr als drei Monaten vollständig geimpft, sind oder Genesene, deren Infektion mit dem Corona-Virus nicht länger als drei Monate her ist. Keinen Test machen müssen alle, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) bekommen haben oder denen die Ständige Impfkommission keine Auffrischungsimpfung empfiehlt. Das sind „Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre“, so das Staatsministerium.

Zu Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongressen dürfen in der aktuellen Alarmstufe II nur bis zu 50 Prozent der Kapazität oder maximal 500 ZuschauerInnen kommen.

Diese Corona-Verordnung gilt zunächst bis 24. Januar 2022.

Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-regelungen-nach-weihnachten/

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Eine Winterlandschaft in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

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