Baden-Württemberg ändert erneut die Corona-Regeln. Sie gelten ab Freitag, 28. Januar. Teilweise werden die Regeln verschärft, teilweise gelockert. Neu ist, dass jetzt auch in Bussen und Bahnen FFP2-Masken getragen werden müssen. In Restaurants und beim Sport in Hallen ist kein zusätzlicher Test mehr nötig. Dort gilt die 2G-Regel, also Zutritt für Geimpfte und Genesene. Die Gastronomie darf jetzt wieder länger als 22.30 Uhr öffnen.
Auch für Ungeimpfte gibt es Lockerungen: Sie können abends und nachts wieder das Haus verlassen – so lange sich in einem Stadt- oder Landkreis innerhalb einer Woche weniger als 1500 von 100.000 EinwohnerInnen mit dem Corona-Virus infizieren. Beim Frisör reicht für Ungeimpfte jetzt ein aktueller negativer Schnelltest.
Clubs und Diskotheken müssen geschlossen bleiben. Bei Veranstaltungen in Kultur und Sport sind wieder mehr ZuschauerInnen erlaubt – maximal 3000 in geschlossenen Räumen und maximal 6000 im Freien bei maximal 50 Prozent Auslastung der Plätze. Die Höchstzahl gilt aber nur, wenn Veranstalter außer dem Impf- oder Genesenen-Nachweis einen aktuellen negativen Schnelltest verlangen. Bei Stadt- und Volksfesten müssen auch im Freien FFP2-Masken getragen werden.
Bei religiösen Veranstaltungen wird am 14. Februar die 3G-Regel eingeführt: Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene und aktuell Geteste.
Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten unverändert. Privat darf sich ein Haushalt höchstens mit zwei weiteren Menschen treffen. Dabei zählen Geimpfte, Genesene, Kinder unter 13 Jahren, und alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können nicht zu den zwei Haushalten dazu.
Außerdem hat das Robert-Koch-Institut die Zeit verringert, in der der Genesenenstatus gilt. Statt 6 Monaten sind es nur noch 90 Tage.
Und https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
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Das Tragen von FFP2-Masken schützt sowohl den oder die Trägerin als auch andere Menschen vor Ansteckung in Innenräumen. Foto: tünews INTERNATIONAL.