Der Corona-Test ist positiv: Was tun?

Immer mehr Menschen stecken sich mit dem Corona-Virus an. Was sollen sie tun? Ein Überblick:

Quarantäne: Wer einen positiven Schnelltest oder PCR-Test hat, muss sofort für zehn Tage zu Hause in Quarantäne. Diese Absonderung kann erst ab dem siebten Tag mit einem professionellen Schnelltest – zum Beispiel in einer Teststelle, in der Apotheke oder beim Hausarzt – beendet werden. Voraussetzung ist, dass seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind. Kita-Kinder und SchülerInnen aus dem Haushalt können sich ab dem fünften Tag freitesten.

Alle Angehörigen des Haushalts müssen in Quarantäne. Sie dürfen die Wohnung nur in medizinischen oder anderen Notfällen oder zum Testen verlassen.

Ausnahmen von der Quarantäne gelten für vollständig Geimpfte, wenn die Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage her ist; für Genesene, wenn der Nachweis über die Corona-Infektion nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt; für Geboosterte sowie für Genesene, die eine oder zwei Impfungen gegen Corona bekommen haben.

Bei einem Schnelltest könne positiv Getestete das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Dieser Nachtest ist kostenlos.

Positiv Getestete müssen sich nicht mehr an das Gesundheitsamt wenden.

Absonderungsbescheinigung: Wer eine Bescheinigung für den Arbeitgeber über die Absonderung braucht, kann das Ordnungsamt der Gemeinde kontaktieren. Wegen der Quarantäne darf niemand gekündigt werden. Die ArbeitgeberInnen müssen den ArbeitnehmerInnen maximal sechs Wochen lang eine Entschädigung für den Verdienstausfall bezahlen. Der Arbeitgeber bekommt das ausgezahlte Geld auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück. Im Landkreis Tübingen ist das Regierungspräsidium Tübingen für die Anträge zuständig. Siehe https://tunewsinternational.com/2021/04/12/bei-quarantane-muss-weiter-lohn-gezahlt-werden/ und  https://www.ifsg-online.de/index.html

Krankschreibung: Wer in Quarantäne ist, wird nicht automatisch krankgeschrieben. Eine ärztliche Krankschreibung bekommt nur wer Symptome hat. Dann gibt es auch eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_PCR-Test_Mein-Test-ist-positiv.pdf

und https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/

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Corona-Schnelltest im Büro. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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