Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen sich zusammen mit ihren Familien und engen Kontaktpersonen in Quarantäne begeben. Zur Beantwortung von Fragen zur Isolation hat die Stadt Tübingen die Rufnummer 07071 204-2525 zugeteilt. Von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr ist sie erreichbar. Wer eine offizielle Bestätigung über die Quarantäne braucht, eine sogenannte Absonderungsbescheinigung, kann diese nach Ablauf der Quarantänezeit bei der Stadt Tübingen mit einem Formular beantragen und dieses per Post an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe oder per E-Mail an corona.ordnung@tuebingen.de senden. Dem Antrag ist der Nachweis eines positiven Schnelltests und wenn möglich eines positiven PCR-Tests beizufügen.
Das Formular zur Beantragung der Absonderungsbescheinigung: https://www.tuebingen.de/Dateien/Antrag_Absonderungsbescheinigung.pdf.
Mehr Informationen: www.tuebingen.de/corona-regeln.
Was muss man beachten, wenn man einen positiven Corona-Test hat? Alle wichtigen Informationen stehen in der tünews Meldung tun22020803: https://tunewsinternational.com/2022/02/09/der-corona-test-ist-positiv-was-tun/
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Per Telefon gibt es viele Hilfsangebote. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.