Testergebnis reicht als Nachweis für Quarantäne

ArbeitnehmerInnen müssen sich für eine Quarantänebescheinigung nicht mehr ans Ordnungsamt wenden. Ein PCR- oder Schnelltest-Ergebnis einer offiziellen Teststation genügt als Nachweis, dass mit Corona infizierte Beschäftigte in Quarantäne waren. Diesen Nachweis legen ArbeitnehmerInnen ihrem Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber kann dann beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Zuständig dafür ist das Regierungspräsidium. Bisher hat der Arbeitgeber dafür eine Absonderungsbescheinigung vom Ordnungsamt gebraucht. Falls ein Arbeitgeber den Testnachweis nicht akzeptiert, sondern die Bescheinigung verlangt, stellt das Ordnungsamt diese Bescheinigung weiterhin aus. Das schreibt die Stadt Tübingen in einer Pressemitteilung. Anders ist es bei allen, die ein Arzt wegen einer Corona-Infektion krankgeschrieben hat. Ihr Lohn wird nach dem Entgeltfortzahlungs-Gesetz weiterhin gezahlt. Mehr Informationen unter www.tuebingen.de/corona-regeln

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Bürgeramt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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