Maskenpflicht Im Nahverkehr bleibt – außer für Unter-Sechsjährige

In allen Bussen und Bahnen vom Verkehrsverbund Naldo gilt trotz gelockerter Corona-Regeln weiter die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Das heißt: Fahrgäste ab 18 Jahren müssen im Nahverkehr eine FFP2-Maske tragen. Fahrgäste unter 18 Jahren brauchen mindestens eine medizinische Maske. Diese Masken müssen auch an den Bahn- und Bussteigen sowie im Wartebereich von Bahnhöfen getragen werden. Das schreibt Naldo in einer Pressemitteilung. Ohne Maske können nur Kinder unter sechs Jahren mitfahren oder alle, die ärztlich bescheinigt aus medizinischen oder aus anderen zwingenden Gründen keine Maske tragen können. Als Beispiel nennt Naldo Asthmatiker. Stichprobenartig soll kontrolliert werden, ob sich die Fahrgäste an die Regeln halten, um sich und andere vor dem Corona-Virus zu schützen. Siehe www.naldo.de/coronavirus.

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Bahnhof Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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