Wohnsitzmeldungspflicht für Geflüchtete aus der Ukraine

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet und in Tübingen eine Wohnung bewohnen, müssen dies der Meldebehörde melden. Mit einem Termin, der telefonisch unter 07071 204-0 oder per E-Mail an buergeramt@tuebingen.de vereinbart werden kann, können sich Geflüchtete aus der Ukraine bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung ist notwendig, um Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten zu können. Bei der Anmeldung muss der Pass (wenn möglich der internationale Pass), die Personenstandsurkunden (falls vorhanden auf Deutsch oder Englisch) und eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Geflüchtete aus der Ukraine, die zunächst in der Kreissporthalle wohnen, können mit einer sogenannten „Vorsprachebescheinigungen“ vom Bürgeramt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Die „Vorsprachebescheinigungen“ sind in der Kreissporthalle erhältlich, teilte die Stadt Tübingen in einer Pressemitteilung am 18.03.2022 mit.

Weitere News zur Ukraine: www.tuenews-ukraine.eu

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Bürgeramt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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