Staat zahlt im Dezember den Gas-Abschlag

Wer mit Gas heizt und kocht oder Fernwärme nutzt, wird im Dezember entlastet. Der Bundestag und der Bundesrat haben eine milliardenteure Soforthilfe beschlossen. Im Dezember übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für Gas – allerdings nur ein Zwölftel des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Wenn MieterInnen einen Vertrag direkt mit einem Energielieferanten haben, verzichtet das Unternehmen im Dezember entweder auf den Abschlag oder zahlt ihn später zurück. Bei anderen MieterInnen spart zunächst der Vermieter. Er soll die Einsparung dann bei der Jahresabrechnung der Betriebskosten an die MieterInnen weitergeben. Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis Anfang 2023 die Gaspreisbremse kommt.
Mehr unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/soforthilfe-dezember-2139268

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Gasnutzung in Privathaushalten. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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