Neue Aufenthaltsmöglichkeiten für AsylbewerberInnen in Arbeit oder mit Ausbildung

AsylbewerberInnen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist, soll mit einem „Spurwechsel“ durch ein Aufenthaltsrecht die Integration in Deutschland erleichtert werden. Das sieht das überarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor, das im Juli in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.
Wer arbeitet oder ein Jobangebot als Fachkraft hat und einen anerkannten Berufsabschluss hat, kann seinen Asylantrag zurückziehen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dieser sogenannte Spurwechsel gilt allerdings nur für Menschen, die bis zum 29. März 2023 einen Asylantrag gestellt haben. Experten schätzen, dass bis zu 50.000 Menschen von dieser Regelung Gebrauch machen werden.
Für die Menschen, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde, gibt es eine andere Möglichkeit, das bereits seit 2022 geltende Chancenaufenthaltsrecht. Sie können ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit sichern können und andere Integrationsvoraussetzungen erfüllen. Hierüber hat tünews INTERNATIONAL bereits berichtet:
Neues Gesetz kann Aufenthalt für Geduldete ermöglichen | TÜNEWS (tunewsinternational.com)
Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (make-it-in-germany.com)

tun23071203

www.tuenews.de

Das Ausländeramt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Ute Kaiser.
002017

TÜNEWS INTERNATIONAL

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