Bürgergeld: Mehr vom Einkommen behalten

Wer Bürgergeld bezieht, darf von selbstverdientem Geld seit 1. Juli 30 Prozent behalten. Das gilt für Verdienste zwischen 520 und 1 000 Euro. Bisher waren es nur 20 Prozent. Noch größer ist der Vorteil für alle unter 25 Jahren: „Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro“, heißt es dazu bei der Arbeitsagentur. Auch der Verdienst aus Ferienjobs darf ohne Abzüge behalten werden. Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit führt ebenso wenig zu einem Minus beim Bürgergeld wie das Mutterschaftsgeld. Beim Minijob selbst bleibt es wie es ist: Die ersten 100 Euro werden nicht angerechnet, für die Summe zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet.
Für eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, zahlt das Jobcenter seinen Kunden seit Juli monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Die Ausbildung kann jetzt drei statt bisher zwei Jahre dauern. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen ist eine Weiterbildungsprämie möglich. Weiterbildungen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen, aber mindestens acht Wochen dauern, werden mit einem Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat unterstützt. Das gilt auch für Jugendliche, die an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Bürgergeld-Bezieher, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit zu finden, können jetzt Coachingleistungen beantragen.
Änderungen gibt es auch bei Erbschaften: Sie gelten jetzt als Vermögen und nicht mehr als Einkommen. Deswegen gibt es höhere Freibeträge. Bei einer Reha läuft das Bürgergeld weiter, es müssen keine anderen Leistungen beantragt werden.
https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld

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Arbeitsamt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.
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