Wie man sich krankmeldet

Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Damit es aber im Betrieb keinen Ärger mit Vorgesetzten gibt und der Lohn weiter bezahlt wird, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Krankschreibung.
Was tun, wenn man wegen Krankheit nicht arbeiten kann?
Das Wichtigste ist, den Arbeitgeber sofort zu informieren. Wer unter Grippe leidet oder sich den Fuß gebrochen hat, muss das dem Betrieb sofort mitteilen und auch sagen, wie lange er oder sie ausfällt. Das geht per Telefon oder Mail, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Dann sollte man zum Arzt gehen und die Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen. Der Arzt stellt dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Wer sich nicht, oder zu spät krankmeldet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Ausführliche Infos gibt es unter anderem bei der Gewerkschaft IG Metall: www.igmetall.de/service/ratgeber/wie-formuliere-ich-eine-krankmeldung-richtig-ratgeber
Wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen?
Konkret hängt das vom Betrieb ab. Manche Formen verlangen sie vom ersten Tag an, andere erst nach 3 Tagen. Um keinen Ärger zu riskieren, sollte man nachfragen.
Wie kommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Arbeitgeber?
Seit Anfang des Jahres erfolgt die Übermittlung in der Regel elektronisch. Der Arbeitgeber ruft die Daten bei der Krankenversicherung des Beschäftigten ab. Dabei erfährt die Firma aber nicht, welche Diagnose der Arzt gestellt hat.
Bekomme ich Geld, obwohl ich nicht arbeite?
Wer angestellt ist, bekommt sechs Wochen lang seinen Lohn oder sein Gehalt weitergezahlt. Dies gilt aber nicht für die ersten vier Wochen im neuen Job: In dieser Zeit haben neue Kollegen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, teilt die Techniker Krankenkasse (TK) mit. In der Regel zahlt dann aber die Krankenkasse Krankengeld. Wer seine Krankheit selbst verursacht hat, bekommt kein Geld – das gilt zum Beispiel, wenn man betrunken gestürzt ist.
Gilt das auch bei Minijobs?
Laut TK gilt das auch für geringfügig Beschäftigte im Minijob sowie kurzfristig Beschäftigte und Rentner, die als Arbeitnehmer tätig sind. Auch sie bekommen weiter Geld.
Und was ist bei längerer Krankheit?
Nach 42 Kalendertagen, also rund sechs Wochen, endet die Lohnfortzahlung. Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld, wie die AOK mitteilt. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts. Weitere Infos gibt es unter anderem bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankengeld-ab-wann-sie-es-bekommen-und-wie-sie-es-beantragen-38939

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www.tuenews.de

Weiterhin telefonisch erhältlich: eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Foto: Tim Reckmann (pixelio).
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