Kinderkrankentage telefonisch beantragen

Eltern können sich seit Mitte Dezember von ihrem Arzt auch telefonisch bestätigen lassen, dass sie ein krankes Kind zuhause betreuen müssen. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Bundesverband der Kassenärzte (KBV) geeinigt, wie das „Ärzteblatt“ meldet. Die Bescheinigung gilt für maximal fünf Tage. Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Ärztin das Kind kennt und die Krankschreibung per Telefon für gerechtfertigt hält. Ein Besuch in der Praxis ist damit nicht mehr nötig.
Die Bescheinigung ist die Voraussetzung dafür, dass Mutter oder Vater der Arbeit fernbleiben dürfen, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern. Die Krankenkasse zahlt dann als Lohnersatz das sogenannte Kinderkrankengeld. Vom kommenden Jahr haben Eltern Anspruch auf jeweils 15 Krankentage pro Kind und Jahr.
Weitere Infos: tun23102503

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Universitätsklinik Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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