Mehr Freiheiten für Kinder, Kultur, und Sport

Mädchen und Jungen dürfen sich freuen. Sie können ab Montag, 7. Juni, mehr FreundInnen begegnen. Bisher waren Treffen von zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt, plus den Kindern dieser Haushalte unter 14 Jahren. Jetzt dürfen bis zu fünf weitere Kinder aus beliebig vielen Haushalten dazukommen. Das schreibt das Tübinger Landratsamt in einer Pressemitteilung. Nach dieser Lockerung der Corona-Vorschriften können Familien wieder Kindergeburtstage feiern.

Im Landkreis Tübingen infizieren sich immer weniger Menschen mit dem Corona-Virus. Deshalb werden die Regeln auch in anderen Bereichen gelockert. So dürfen Gastronomie und Shisha-Bars bis 1 Uhr geöffnet sein. Geraucht werden darf allerdings nur draußen. Fitness- und Yogastudios dürfen wieder aufmachen. Auch Theater oder Kinos bekommen größere Spielräume: Im Freien sind 500 ZuschauerInnen, in Sälen 250 erlaubt. Weiterhin gilt die Testpflicht, der Nachweis einer überstandenen Corona Infektion oder einer vollständigen Impfung. Bei religiösen Veranstaltungen gibt es keine Anmeldepflicht mehr und alle Gemeindemitglieder dürfen wieder singen.

Es bleibt dabei: Die Schulen in Baden-Württemberg beginnen wieder mit Präsenzunterricht. Es gibt weiterhin eine Testpflicht. Die Schule kann negative Tests bescheinigen. Die Bescheinigung gilt 60 Stunden auch außerhalb der Schule. Außer im Freien können SchülerInnen jetzt auch wieder in der Halle Sport treiben.

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Eine Geburtstagstorte. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

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