Kinder brauchen keinen Freitest mehr

Kinder und Jugendliche müssen sich nach einer Corona-Erkrankung nicht mehr freitesten. Sie müssen nur – wie Erwachsene – fünf Tage in Quarantäne bleiben. Dann können sie wieder in die Schule oder den Kindergarten gehen. Das gab das baden-württembergische Gesundheitsministerium bekannt.
Ab 1. Oktober gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. An den bisherigen Regeln ändert sich nichts, obwohl die Zahl der Infektionen deutlich zunimmt. Vom 1. Oktober bis 7. April 2023 müssen in Fernzügen und Arztpraxen FFP2-Masken getragen werden. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist zusätzlich ein Test nötig. Im öffentlichen Nahverkehr reicht eine medizinische Maske. In Baden-Württemberg gibt es vorerst keine Maskenpflicht in Geschäften und Restaurants. Lockdowns soll es nicht mehr geben. Auch Schulen sollen nicht mehr geschlossen werden.
Siehe https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kinder-und-jugendliche-an-schulen-kitas-sowie-in-der-kinder-und-jugendhilfe-muessen-sich-nach-covid/
und https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/angepasste-corona-verordnung-tritt-am-1-oktober-2022-in-kraft/

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www.tuenews.de

FFP2-Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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