Keine Corona-Isolationspflicht mehr in Baden-Württemberg

Wer krank ist, soll zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen. Diese Regel gilt jetzt auch bei Corona. Baden-Württemberg streicht die Isolationspflicht für positiv auf Corona Getestete ab Mittwoch, 16. November. Sie können zum Beispiel einkaufen oder spazieren gehen. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Allerdings müssen mit Corona Infizierte außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Nur im Freien können sie die Maske absetzen, wenn sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Leuten halten. Infizierte Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, müssen keine Maske tragen. Positiv Getestete dürfen – um andere Menschen zu schützen – mindestens fünf Tage lang keine Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen machen oder dort arbeiten.
Siehe https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-passt-corona-verordnung-zur-absonderung-an

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Im Stuttgarter Schloss sind Teile der Landesregierung untergebracht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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