Cannabis für Erwachsene legal

Erwachsene dürfen seit dem 1. April in Deutschland kiffen – wenn sie gewisse Regeln einhalten. Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis in der Öffentlichkeit erlaubt ist. Daheim darf jeder und jede über 18 Jahren sogar 50 Gramm besitzen. Geraucht werden darf auch in der Öffentlichkeit, allerdings nicht im Umkreis von 100 Metern von Schulen, Kitas, Jugendhäusern oder Sportstätten. Auch in den Fußgängerzonen ist Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Jugendliche dürfen auch weiterhin weder Marihuana noch Cannabis rauchen oder besitzen. Verboten bleibt auch das Dealen. Wer Stoff an Jugendliche verkauft, muss künftig sogar mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Verboten sind laut Mitteldeutschem Rundfunk (MDR) auch Haschischkekse und ähnliches.
Erlaubt ist Erwachsenen jetzt auch, selbst Marihuanapflanzen anzubauen: Konkret darf jeder Erwachsene maximal drei weibliche Pflanzen besitzen. Weitergeben oder verkaufen darf man Blätter und Blüten aber nicht. Gekauft werden darf der Samen in EU-Mitgliedsländern auch per Internet. Erlaubt ist der Anbau aber nur für all jene, die seit sechs Monaten in Deutschland leben. Die Einrichtung von „Cannabis Social Clubs“ zum Anbau und Vertrieb unter Mitgliedern wurde auf Juni verschoben.
Bis zur Festlegung eines neuen Grenzwerts bleibt Haschisch am Steuer verboten. Bisher drohte bei Fahren im bekifften Zustand Bußgeld, Fahrverbot oder sogar der Entzug des Führerscheins. Eine Expertengruppe arbeitet laut Bundesgesundheitsministerium derzeit daran, einen Grenzwert festzulegen.
Infos gibt es auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html

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Im Reichstagsgebäude in Berlin tagt der deutsche Bundestag. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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