Maskenpflicht nun auch im Unterricht

In der Woche vor den Herbstferien gilt für SchülerInnen weiterführender Schulen ein neuer Merksatz: „Maske auf – auch im Unterricht“. Diese Regel führt Baden-Württemberg am Montag, 19. Oktober, für alle SchülerInnen ab der fünften Klasse ein. Bisher mussten sie Masken schon in Toiletten und auf Fluren tragen. Grundlage für die Verschärfung ist die vom Kultusministerium erlassene neue Coronaverordnung für Schulen. Anlass, die Regel zu ändern, sind die enorm ansteigenden Zahlen der Infizierten landesweit. SchülerInnen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, müssen mit Konsequenzen rechnen: Sie können bis zum Ausschluss vom Unterricht reichen. LehrerInnen, die die Vorschriften nicht befolgen, müssen sich auf dienstrechtliche Konsequenzen einstellen. Im Sportunterricht sollen Übungen mit Körperkontakt vermieden werden.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL.

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