Ab 25. Januar in Baden-Württemberg: OP-Masken oder FFP 2 in Geschäften und im ÖPNV

Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung verschärft. Ab Montag, 25. Januar, reichen Stoffmasken oder Schals als Schutz an bestimmten Orten nicht mehr. Dann müssen medizinische Masken (OP-Masken) oder noch wirksamere Masken getragen werden. Diese tragen die Bezeichnungen FFP2 oder KN95. Die verschärfte Maskenpflicht gilt im öffentlichen Verkehr (Eisenbahn, Busse, Taxis, Flugzeuge), an Bahn- und Bussteigen sowie im Wartebereich auf Bahnhöfen und in Flughäfen. Man muss diese Masken ab Montag auch in Geschäften sowie an Arbeitsstätten tragen. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter sogenannte Alltagsmasken tragen. Für Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt die Maskenpflicht weiterhin nicht.

Siehe www.baden-wuerttemberg.de „Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung“

tun21012302

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 15.04.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html