Ab Dienstag: Private Treffen auf fünf Leute aus zwei Haushalten begrenzt

Es galt nur kurz, dass sich zehn Menschen aus drei Haushalten privat treffen konnten. Das Gesundheitsamt des Landkreises nimmt die Lockerung ab Dienstag, 16. März, wieder zurück. Der Grund: Sie gilt nur, wenn sich innerhalb einer Woche im Kreis Tübingen weniger als 35 von 100.000 EinwohnerInnen neu mit dem Corona-Virus infizieren. An drei Tagen hintereinander wurde diese Grenze aber überschritten. Deshalb dürfen sich ab Dienstag wieder nur noch fünf Menschen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Wenn ein Haushalt „aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren besteht“, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung, „darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren dem eigenen Haushalt nicht angehörigen Person treffen“. Die Lockerungen im Bereich Einzelhandel, Sport, Kultur und Kunst dagegen gelten weiterhin.
Auf der Seite www.kreis-tuebingen.de informiert das Landratsamt über alle Änderungen. Aktuelle Informationen zu den Werten, an die Lockerungen oder Verschärfungen gebunden sind, finden sich unter www.baden-wuerttemberg.de, „Infektionen und Todesfälle“.
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Die Tübinger Altstadt im Frühling. Foto: tünews INTERNATIONAL/ Mostafa Elyasian

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