Landesregierung passt Corona-Regeln an

Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung vereinfacht. Sie gilt ab Montag, 26. Juli. Für den Kreis Tübingen ändert sich dadurch nichts, so lange die Zahl der Infektionen nicht steigt. Hier infizieren sich weiterhin weniger als zehn Menschen pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb einer Woche mit dem Virus (Inzidenzstufe 1). Weiter gilt aber, dass alle ab 6 Jahren in geschlossenen Räumen Masken tragen müssen. Ausnahmen sind für private Treffen und Feiern, außerdem Gaststätten und Kantinen während des Essens und Trinkens und der Sport. Im Freien muss eine Maske nur getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht eingehalten werden kann. Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich weiterhin maximal 25 Menschen treffen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Bei privaten Feiern wie Geburtstagen und Hochzeiten dürfen im Freien 300 Leute ohne Masken zusammenkommen. In geschlossenen Räumen sind ebenfalls maximal 300 Leute zugelassen. Allerdings müssen sie geimpft, genesen oder getestet sein. An den Hochschulen kann es wieder Präsenzveranstaltungen ohne Personenbeschränkung und ohne Nachweis über Impfungen oder Tests geben, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Das teilt die Landesregierung auf ihrer Homepage mit.

Die Anpassung der Corona-Verordnung im Detail unter www.baden-wuerttemberg.de

tun21072601

Im Stuttgarter Schloss sind Teile der Landesregierung untergebracht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html