Promovieren in Deutschland

Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität wird als Promotion bezeichnet. Sie erfolgt im Rahmen eines bestimmten mehrjährigen Verfahrens, während dessen Promovierende die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen. Sind die Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht und auch alle formalen Voraussetzungen erfüllt, vergibt die promotionsberechtigte Universität bzw. die zuständige Fakultät den akademischen Grad „Doktor“.
Zur Promotion gehört es, eine wissenschaftliche Arbeit, die Dissertation, zu verfassen und in einer Art Prüfung zu verteidigen. Viele Universitäten bieten auch strukturierte Promotionsprogramme an, die spezielle Kurse und Betreuungsstrukturen umfassen. Eine alternative Möglichkeit ist eine Promotion in Zusammenarbeit mit der Industrie, wobei die Promovenden sowohl praktische Erfahrung sammeln als auch forschen können. Internationale Promotionsprogramme ermöglichen es DoktorandInnen, an kooperativen Projekten mit mehreren Universitäten teilzunehmen.
Die Hochschulrektorenkonferenz bietet auf einer Webseite weitere Informationen und Tipps an, die Seite enthält auch eine Datenbank über 1000 Promotionsmöglichkeiten in den verschiedensten Fachgebieten:
Promovieren in Deutschland – Promotionssuche & nützliche Tipps – Hochschulkompass

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Universität Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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