Masken im ÖPNV und beim Arzt weiter Pflicht

Im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und in Arztpraxen in Baden-Württemberg müssen bis Montag, 22. August, weiter Masken getragen. Das hat die Landesregierung beschlossen. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder. Die Maskenpflicht gilt auch nicht für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Sie müssen das mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Außerdem empfiehlt die Landesregierung, zu anderen Menschen mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten und in öffentlichen Innenräumen eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen sowie die Räume regelmäßig zu lüften.
Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

tun22072002

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Im Stuttgarter Schloss sind Teile der Landesregierung untergebracht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

 

 

 

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