Möglichkeiten des Asylfolgeantrags nach der Machtübernahme durch die Taliban

Die Änderung der politischen Lage und der Menschenrechtssituation durch die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hat auch entscheidende Auswirkungen auf die afghanischen Geflüchteten in Deutschland, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Denn das BAMF könne in seinen Entscheidungen nicht mehr auf angeblich sichere Städte und Regionen in Afghanistan verweisen. Das schreiben die Tübinger Initiativen „move on“ und „Plan B“ in einem Beratungsmerkblatt für afghanische Geflüchtete.

Insofern hat für Geflüchtete, die derzeit nur geduldet sind, ein Asylfolgeantrag gute Chancen auf Erfolg. Wenn das BAMF einen Antrag für zulässig erklärt, erhält man wie im Asylverfahren wieder eine „Aufenthaltsgestattung“ und ist nicht mehr ausreisepflichtig. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen erlöschen durch solch einen Antrag nicht. Da das BAMF aber derzeit nicht mehr über Anträge entscheidet, kann das Verfahren lange dauern.

Wichtig ist eine gute Vorbereitung des Asylfolgeantrags durch eine Beratungsstelle oder rechtlichen Beistand. Nicht in allen Fällen ist er auch die beste Lösung. Außerdem muss man den Antrag persönlich bei einer Außenstelle des BAMF abgeben und wird dabei möglicherweise schon zu den persönlichen Gründen befragt.

Das Beratungsblatt auf Deutsch ist zugleich in Dari übersetzt: 2021-11-01_info_afghanistan_folgeantrag_mitwirkung_de-far.pdf (planb.social)

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Die Ausländerbehörde im Tübinger Landratsamt. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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